Aufgrund §§ 1 Abs. 1 und 4 Ziff. 2, 53b, 54, 56, 71 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174), hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 25. November 2023 gemäß Beschluss des Berufsbildungsausschusses der Landesärztekammer Hessen vom 13. September 2023, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Hauptausschusses vom 17. November 2020 zur Auslegung des nach den §§ 53b ff. des Berufsbildungsgesetzes vorgesehenen Lernumfangs für den Erwerb von Kompetenzen auf den drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung und zur Darlegung gegenüber der zur Prüfung zulassenden Stelle sowie unter Berücksichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 (BGBl. Teil I S. 1097 ff.) folgende Satzung beschlossen:

Fortbildungsprüfungsordnung Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung (Geprüfte/r Berufsspezialist/-in für ambulante medizinische Versorgung) der Landesärztekammer Hessen

Die Fortbildungsprüfungsordnung Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung können Sie über den Button “PDF Download” herunterladen und einsehen.