Reisebuchungen und Bankgeschäfte lassen sich über das Internet abwickeln, an der Supermarktkasse kann man per Handy bezahlen, die Autozulassung und die Steuererklärung sind elektronisch möglich. Die Digitalisierung erschließt viele neue Möglichkeiten. Wenn es schließlich auch die ärztlichen Berufsordnungen – so die Hessische in § 7 Abs. 4 – ihren Mitgliedern erlauben, in Einzelfällen dann über sogenannte Kommunikationsmedien zu beraten und zu behandeln, wenn es ärztlich vertretbar erscheint und die erforderliche Sorgfalt gewahrt ist.